Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende gem. § 14 BGB oder Behörden. Kein Verkauf an Privatpersonen.

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

1. Allen Angeboten und Lieferungen von der GUMA-TECH GmbH liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in ihrer geltenden Fassung zugrunde.
2. Einkaufsbedingungen gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen.
3. Besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung einer vertretungsberechtigten Person der Firma GUMA-TECH GmbH.

§2 Angebote, Auftragsbestätigungen

1. Die Angebote der GUMA-TECH GmbH sind freibleibend des Zwischenverkaufs. Die zu den Angeboten getätigten Produktangaben dienen der Orientierung des Bestellers. Technische Änderungen, die dem bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht beeinträchtigen, insbesondere in der Zusammensetzung, der Farb- und Formgebung, bleiben vorbehalten.
2. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung, spätestens zum Leistungsdatum zustande.
3. An sämtlichen Spezifikationen, technischen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die GUMA-TECH GmbH das Eigentumsrecht vor.
4. Bei schriftlichen als auch telefonischen Bestellungen gilt das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland zwischen Geschäftsleuten.

§3 Preise

1. Die Preise der GUMA-TECH GmbH verstehen sich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anderslautend, ab Lager der GUMA-TECH GmbH in Wipperfürth, zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Auf Waren mit einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten nach Datum der Auftragsbestätigung behält sich die GUMA-TECH GmbH das Recht einer angemessenen Preiserhöhung der Marktlage entsprechend vor.

§4 Lieferung und Versand

1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung oder des Leistungsdatums und sind eingehalten, wenn die zu liefernden Produkte bis zum Fristablauf das Lager verlassen haben oder von der GUMA-TECH GmbH die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die GUMA-TECH GmbH ist berechtigt vom fristgerechten Versand zurückzutreten, wenn ein Vorlieferant nur eine Teillieferung, nicht oder nicht rechtzeitig liefert.
2. Bei Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder von GUMA-TECH GmbH nicht zu vertretender Umstände, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
3. Kann eine Lieferfrist aus anderen als den genannten Gründen nicht eingehalten werden, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag mit der Maßgabe zurückzutreten, dass er die Abnahme der im Verzug befindlichen Produkte ablehnt.
4. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges gegenüber der GUMA-TECH GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5. Die GUMA-TECH GmbH behält sich das Recht vor, im Sinne oben benannter technischer Änderungen entsprechenden gleichwertigen Ersatz für die bestellten Produkte zu liefern, sofern derartige Änderungen Funktion und Qualität der Produkte nicht beeinflussen oder dem Besteller zumutbar sind.
6. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen, anderweitigen Bestimmung bei Vertragsabschluss, trifft die GUMA-TECH GmbH die Auswahl von Verpackungs- und Transportmitteln.
7. Die GUMA-TECH GmbH ist berechtigt den Auftrag durch Teillieferungen zu erfüllen.

§5 Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders vereinbart werden Zahlungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
2. Zahlungen sind in Bar oder durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der GUMA-TECH GmbH zu leisten und gelten mit Gutschrift als geleistet.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um durch die GUMA-TECH GmbH rechtskräftig festgestellte Gegen-forderungen.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers ist die GUMA-TECH GmbH, unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche, berechtigt vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
5. Bei Zahlungsverzug sowie bei Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, gelten alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers als sofort fällig. Für diesen Fall ist die GUMA-TECH GmbH berechtigt, nach eigener Wahl Lieferverpflichtungen nur gegen Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen einschließlich Zinsen und Mehrwertsteuer Eigentum der GUMA-TECH GmbH.
2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die GUMA-TECH GmbH berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte und Forderungen, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verlangen. In dem Herausgabeverlangen begründet sich kein Rücktritt vom Vertrag.
3. Der Besteller ist verpflichtet, bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte hinzuweisen und die GUMA-TECH unverzüglich zu unterrichten.
4. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern und weiterverarbeiten. Er ist jedoch nicht berechtigt, diese Produkte zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen.
5. Die dem Besteller aus einer Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt dieser bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes dieser Produkte an die GUMA-TECH GmbH ab. Die GUMA-TECH GmbH nimmt diese Abtretung an.
6. Eine etwaige Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten nimmt der Besteller nur im Auftrag der GUMA-TECH GmbH vor. In diesem Fall erwirbt GUMA-TECH GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.

§ 7 Gewährleistung

1. Die GUMA-TECH GmbH gewährleistet im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, dass die gelieferten Produkte bei Gefahrübergang die zugesicherten Eigenschaften besitzen und frei sind von Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit erheblich beeinträchtigen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 1000 Betriebsstunden oder 1Jahr.
3. Die Gewährleistungspflicht der GUMA-TECH GMBH setzt voraus, dass der Besteller den Mangel im Fall offener Erkennbarkeit spätestens 3 Werktage nach Lieferungseingang, im Falle eines versteckten Mangels spätestens 3 Werkstage nach Entdeckung, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungspflicht unter genauer Beschreibung des Mangels die GUMA-TECH GMBH schriftlich in Kenntnis setzt. Die GUMA-TECH GMBH behält sich das Recht vor, die Ursache des Fehlers zu überprüfen. Für Fehler, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verschulden des Bestellers zurückzuführen sind, unter anderem auf falsche Lagerung, ist die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.
4. Begründeten Mängelanzeigen kann die GUMA-TECH GmbH nach eigener Wahl abhelfen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferungen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung besteht ein Recht des Bestellers auf Wandlung des Kaufvertrages.
5. Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen die GUMA-TECH GMBH namentlich aus unerlaubter Handlung oder aufgrund positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.
6. Sofern die GUMA-TECH GmbH haftet, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen eines typischen Geschehensablaufes bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden, im übrigen aber maximal in Höhe des Kaufpreises des betroffenen Vertrages.
7. Wurde die gelieferte Ware weiterverarbeitet, ist die Haftung außerdem beschränkt auf den anteiligen Kaufpreis der ursprünglich von der GUMA-TECH GMBH gelieferten, weiterverarbeiteten Produkte.

§8 Gültigkeitsklausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§9 Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Firmensitz der GUMA_TECH GMBH Wipperfürth.
2. Für Rechtsstreitigkeiten aufgrund eines nach diesen Bestimmungen geschlossenen Vertrages ist der Gerichtsstand Wipperfürth. 

§10 Besondere Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der guma-tech.de Dienste gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der guma-tech.de Dienste hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,

  • E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte zu versenden,
  • Viren oder andere Technologien zu versenden, die die guma-tech.de Dienste schädigen könnten, die Infrastruktur der guma-tech.de Dienste einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der guma-tech.de Dienste zu stören oder zu gefährden,
  • Inhalte von guma-tech.de ohne vorherige Einwilligung von guma-tech.de zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der guma-tech.de Dienste hinausgeht.
  • ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von guma-tech.de Crawler, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf die guma-tech.de Dienste zuzugreifen und Inhalte zu sammeln,
  • Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die guma-tech.de Dienste zu verhindern oder einzuschränken.

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